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Bildverbesserungen mit KI - was ist erlaubt?

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Immer wieder zeigen Unternehmen Interesse an makellosen Porträtfotos – insbesondere wenn nur niedrig aufgelöste oder schlecht belichtete Aufnahmen vorhanden sind. Generative KI scheint hier auf den ersten Blick die ideale Lösung zu sein, denn sie kann Bilder optisch stark verbessern und ästhetisch aufwerten. Aber: das Bild wird dafür komplett synthetisch neu generiert. Für identitätsrelevante Fotos stellt das ein erhebliches Sicherheits- und Compliance-Risiko dar.

Was ist generative KI und wie funktioniert sie?

Generative KI, oft bekannt in Zusammenhang mit LLMs wie ChatGPT oder Mistral, wird auch in der Bilderzeugung eingesetzt. Diese bilderzeugenden Modellfamilien (z. B. Diffusionsmodelle) können aus bestehenden Eingaben, zum Beispiel einem bestehenden Bild und einem Text-Prompt, neue Bildinhalte vollständig synthetisch erzeugen. Anders als klassische Bildbearbeitung, die Farben korrigiert oder Hintergründe entfernt, erstellt generative KI ein Bild, das nicht mehr Pixel für Pixel der Vorlage entstammt, sondern nur danach aussieht. Das Modell rekonstruiert Gesichter, interpretiert fehlende Details oder Gesichtspartien und füllt Informationen auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten.

Je schlechter die ursprüngliche Bildqualität ist, desto mehr muss die KI „erfinden“. Damit steigt das Risiko, dass das Ergebnis nicht mehr exakt dem realen Gesicht entspricht. Diese Problematik thematisieren wir bei Photo Collect regelmässig, wenn wir Unternehmen zum Einsatz von KI in Ausweisprozessen beraten.

Vorteile generativer KI und die Nachteile bei Ausweisbildern

Generative KI hat im kreativen Bereich viele Vorteile:

  • Sie kann ästhetisch perfekte Bilder generieren – gute Beleuchtung, perfekte Hautoberflächen, makellose Zähne, klarer Blick.
  • Sie korrigiert störende Elemente automatisch, z.B. Reflexionen, Brillen, Schmuck.
  • Ersetzt bestehende Kleidung, z.B. ein T-Shirt mit einem Hemd oder einer Uniform.

Nachteile für Ausweisbilder:

  • Die generierte Version zeigt nicht mehr das echte biometrische Gesicht.
  • Kleine Veränderungen an Augenabstand, Kieferform, Pupillen oder Kopfhaltung können ausreichen, um biometrische Systeme zu beeinträchtigen.
  • Es besteht das Risiko, dass die KI eine Person „optimiert“, aber dadurch einer andere Person ähnlicher wird als dem Original.

Deshalb: Da Ausweisbilder ein Identitätsmerkmal darstellen, ist jede künstliche Rekonstruktion ein erhebliches Sicherheits- und Compliance-Risiko. Um geeignete Bilder zu erhalten, verwenden Sie besser analytische KI-Checks, die z.B. das Erfassen mit einer falsche Kopfposition verhindern.

Dürfen generative KI-Bilder für Ausweise verwendet werden?

Für behördliche Ausweise (ID, Pass, Führerausweis) lautet die Antwort klar: Nein.
Generative KI ist nicht zulässig, da sie die biometrische Identifizierbarkeit verfälschen kann. Die meisten internationalen Normen (ICAO, ISO) verlangen ein unverändertes, fotografisches Abbild der realen Person.

Aber auch für die Verwendung in Unternehmen ist rechtlich und sicherheitstechnisch von der Verwendung generativ verbesserter Bilder dringend abzuraten:

  1. Manipulationsrisiko: Die Gefahr, dass generierte Bilder nicht exakt der realen Person entsprechen, ist hoch.
  2. Sicherheitsanforderungen: In vielen Firmen dienen Badges als Zugangsmittel. Eine KI-veränderte Identität schwächt die Zugriffssicherheit.
  3. Datenschutz & Compliance: Datensätze, die Gesichter künstlich verändern, können als nicht-konforme biometrische Verarbeitung gelten.

Photo Collect arbeitet aus diesem Grund ausschliesslich mit nicht-generativen Verfahren:

  • Automatische Qualitäts- und Biometriechecks zur Überprüfung der vorgegebenen Standards (z.B. Pixel-Augenabstand, Kopfausrichtung, Lächeln).
  • Hintergrundentfernung, Zuschneiden, Rotieren, Kopfzentrierung zur Bildverbesserung, ohne das Gesicht an sich zu verändern.

Die Gesichter bleiben immer originalgetreu. Dies ist entscheidend, um die Anforderungen von Unternehmen, Behörden oder sicherheitskritischen Organisationen korrekt zu erfüllen.

Sind generativ verbesserte KI-Bilder Deepfakes?

Der Begriff Deepfake wird meist für missbräuchlich manipulierte oder gefälschte Videos/Bilder verwendet. Technisch betrachtet fällt generativ erzeugte Porträtfotografie jedoch in dieselbe Kategorie:

  • Sie ist nicht authentisch, sondern synthetisch.
  • Sie kann eine Person glaubwürdig darstellen, die so nicht existiert.
  • Sie untergräbt die Zuordenbarkeit zwischen Gesicht und realer Identität.

Im Kontext von HR, Zutrittskontrolle und Corporate Security ist ein solches Bild somit ein funktionaler Deepfake, egal ob die Absicht böswillig war oder nicht.

Ein generativ modifizierter Mitarbeiterausweis könnte unbeabsichtigt echte Kontrollen täuschen und im schlimmsten Fall den Zugang eines Unbefugten erleichtern.

Warum Photo Collect bewusst keine generative KI einsetzt

Photo Collect setzt KI ausschliesslich zur Qualitätsprüfung, biometrischen Analyse und technischen Bildverarbeitung ein – nicht zur Veränderung von Gesichtern. Dies stellt sicher, dass:

  • die Identität einer Person korrekt abgebildet wird
  • alle Anforderungen an Ausweisbilder eingehalten werden
  • Unternehmen ihre Compliance- und Sicherheitsvorgaben erfüllen

Gerade HR-Abteilungen und Corporate-Security-Teams profitieren davon, dass der gesamte Prozess skalierbar, sicher und rechtlich sauber bleibt. Ohne Risiken durch synthetische Identitätsveränderungen. Zudem bleiben die die Daten jederzeit in der Schweiz und werden nur für den vertraglichen Zweck verarbeitet. Weitere rechtliche Fragen zu Mitarbeiterfotos behandeln wir in diesem Artikel.

Links: schlechte Bildqualität. Mitte: Durch KI verbesserte Version. Rechts: Originalbild.

Aus banalen Schnappschüssen werden "Profi"-Fotos: Rechts die GenAI-Version von FLUX.2 Pro. Was beeindruckend aussieht, ist rechtlich heikel.
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